FAQ zum CanG – Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Seit dem 1. April 2024 ist der private Umgang mit Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Geregelt wird das im Cannabisgesetz (CanG) bzw. dem darin enthaltenen Konsumcannabisgesetz (KCanG). Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten – kompakt und verständlich. Stand: 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern und in einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden.

Grundlagen zum Cannabisgesetz

Was ist das Cannabisgesetz (CanG)?

Das Cannabisgesetz ist ein Gesetzespaket, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kern ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den privaten Besitz, den Eigenanbau und die gemeinschaftliche Erzeugung in sogenannten Anbauvereinigungen regelt. Mit dem Gesetz wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst und ist seitdem für Erwachsene unter festgelegten Bedingungen legal.

Ist Cannabis in Deutschland jetzt komplett legal?

Nein, es handelt sich nicht um eine vollständige Freigabe. Legal sind nur klar definierte Mengen und Formen des privaten Umgangs. Ein freier Verkauf in Geschäften ist weiterhin nicht erlaubt. Wer die vorgeschriebenen Grenzen überschreitet oder Cannabis verkauft, macht sich nach wie vor strafbar.

Ab welchem Alter ist der Konsum erlaubt?

Der Umgang mit Cannabis ist ausschließlich Erwachsenen ab 18 Jahren gestattet. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Besitz und Konsum verboten. Bei Anbauvereinigungen gelten zusätzlich strengere Regeln für junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren.

Besitz und Eigenanbau

Wie viel Cannabis darf ich besitzen?

Erwachsene dürfen im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich führen. Am eigenen Wohnsitz sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Wer diese Mengen deutlich überschreitet – ab etwa 30 Gramm öffentlich bzw. 60 Gramm privat – begeht eine Straftat.

Wie viele Cannabis-Pflanzen darf ich zuhause anbauen?

Jede erwachsene Person darf bis zu drei lebende Pflanzen gleichzeitig zum Eigenkonsum anbauen. Auch Stecklinge zählen dabei als vollwertige Pflanzen. In einer Wohngemeinschaft mit drei Erwachsenen sind dementsprechend bis zu neun Pflanzen möglich. Wichtig: Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere Kindern und Jugendlichen, geschützt werden.

Darf ich Cannabis verschenken oder verkaufen?

Der Verkauf von Cannabis an Privatpersonen bleibt verboten und strafbar. Auch das Verschenken an andere Erwachsene ist nicht vorgesehen – die legalen Mengen gelten immer nur für den eigenen Konsum. Cannabis darf also nicht weitergegeben, gehandelt oder Minderjährigen zugänglich gemacht werden.

Woher bekomme ich legal Samen oder Stecklinge?

Samen und Stecklinge für den erlaubten Eigenanbau dürfen über Anbauvereinigungen bezogen werden. An Nichtmitglieder dürfen diese pro Monat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge abgeben. Der Erwerb aus anderen EU-Ländern zum Eigenanbau ist rechtlich weiterhin eine Grauzone.

Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs)

Was ist eine Anbauvereinigung?

Anbauvereinigungen – oft auch Cannabis Social Clubs (CSC) genannt – sind nicht-gewerbliche Vereine, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und untereinander weitergeben. Sie sind seit dem 1. Juli 2024 unter Auflagen erlaubt und benötigen eine behördliche Genehmigung. Bis März 2026 waren bundesweit mehrere Hundert Vereinigungen genehmigt.

Wie viele Mitglieder darf ein Club haben und wie viel wird abgegeben?

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben, die alle ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. An Mitglieder ab 21 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm pro Monat abgegeben werden, an junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren höchstens 30 Gramm pro Monat mit begrenztem THC-Gehalt. Die Abgabe erfolgt nur an Mitglieder, ein Verkauf an Außenstehende ist untersagt.

Wo finde ich Anbauvereinigungen in meiner Nähe?

Eine Übersicht mit Karte findest du in unserem Verzeichnis der Social Clubs. Dort kannst du nach Standorten in ganz Deutschland suchen.

Konsum in der Öffentlichkeit

Wo darf ich nicht konsumieren?

Der Konsum ist in Sichtweite bestimmter geschützter Orte verboten – dazu zählen Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Jugendeinrichtungen und Sportstätten. Als Richtwert gilt ein Abstand von 100 Metern vom Eingang. In Fußgängerzonen ist das Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. In Gegenwart von Minderjährigen ist der Konsum grundsätzlich zu jeder Zeit verboten.

Gibt es Abstandsregeln für den Anbau und die Abgabe?

Ja. Anbauvereinigungen müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und Kindergärten einhalten. Auch das Vereinsgelände selbst darf nicht in unmittelbarer Nähe solcher Einrichtungen liegen.

Cannabis und Straßenverkehr

Darf ich nach dem Konsum Auto fahren?

Für den Straßenverkehr gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer darüber liegt, muss mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Wer Alkohol und Cannabis kombiniert, wird ebenfalls strenger sanktioniert.

Strafen und Amnestie

Was passiert mit alten Verurteilungen?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Taten, die nach neuer Rechtslage nicht mehr strafbar sind, können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Laufende Verfahren, die ausschließlich nun legale Handlungen betreffen, wurden eingestellt.

Womit muss ich bei einem Verstoß rechnen?

Wer die erlaubten Mengen überschreitet, in Schutzzonen konsumiert oder Cannabis weitergibt, begeht je nach Schwere eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Die Bandbreite reicht von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen, etwa beim Handel oder bei der Abgabe an Minderjährige.

Ausblick

Wird das Cannabisgesetz wieder abgeschafft oder geändert?

Stand 2026 gilt das Gesetz unverändert weiter. Die Bundesregierung lässt die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich evaluieren; ein Zwischenbericht wird 2026 erwartet, der Abschlussbericht ist für 2028 geplant. Auf dieser Grundlage kann der Gesetzgeber später über Anpassungen entscheiden. Eine vollständige Rücknahme gilt derzeit als unwahrscheinlich, einzelne Verschärfungen sind aber nicht ausgeschlossen.

Ändert sich etwas bei medizinischem Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist von den privaten Konsumregeln getrennt und wird über das Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Hier ist für die kommenden Jahre eine eigene Novelle in Vorbereitung, die vor allem den Bezug per Telemedizin und den Versandhandel betrifft. Für den privaten Eigenanbau und die Anbauvereinigungen hat das keine Auswirkungen.

Mehr Wissen rund um Anbau, Sorten und Konsum findest du in unserem Blog sowie im Bereich Growing. Fachbegriffe findest du im Cannabis-Lexikon.