Seit dem 1. Juli 2024 dürfen in Deutschland Anbauvereinigungen – oft Cannabis Social Clubs (CSC) genannt – gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Wer selbst einen Club gründen möchte, muss dafür eine behördliche Erlaubnis nach § 11 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) beantragen. Dieser Leitfaden erklärt dir Schritt für Schritt, worauf es dabei ankommt. Stand: 2026.
Was ist eine Anbauvereinigung?
Eine Anbauvereinigung ist ein nicht-gewerblicher Zusammenschluss von Erwachsenen, die gemeinschaftlich Cannabis zum Eigenkonsum anbauen und die Ernte untereinander weitergeben. Ein Verkauf an Außenstehende ist ausgeschlossen. Wie Anbauvereinigungen im Alltag funktionieren und welche Mengenregeln gelten, erfährst du in unserer CanG-FAQ. Bereits genehmigte Clubs findest du im Social-Club-Verzeichnis.
Grundvoraussetzungen
Bevor du einen Antrag stellst, sollte dein Vorhaben diese Eckpunkte erfüllen:
- Rechtsform: Die Vereinigung muss ein eingetragener Verein oder eine Genossenschaft sein – ausschließlich mit dem Zweck des gemeinschaftlichen Eigenanbaus.
- Nicht-gewerblich: Gewinnerzielung ist nicht zulässig; die Vereinigung finanziert sich über Mitgliedsbeiträge.
- Mitglieder: mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens sechs Monaten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Höchstens 500 Mitglieder.
- Mindestmitgliedschaft: Die Satzung muss eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen.
Schritt für Schritt zur Gründung
- Verein oder Genossenschaft gründen. Erstelle eine Satzung, die ausdrücklich den gemeinschaftlichen Eigenanbau als Zweck festlegt, und lasse die Vereinigung eintragen.
- Standort sichern. Wähle Anbau- und Vereinsflächen, die mindestens 200 Meter (Luftlinie) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen entfernt liegen. Plane einbruchhemmende Sicherung und Sichtschutz ein.
- Jugendschutz organisieren. Erstelle ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und bestimme eine oder einen Präventionsbeauftragten mit Schulungsnachweis einer anerkannten Suchtpräventionsstelle.
- Unterlagen zusammenstellen. Sammle alle erforderlichen Nachweise (siehe unten) – vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren erheblich.
- Antrag einreichen. Stelle den Antrag nach § 11 KCanG bei der für dich zuständigen Landesbehörde. Das ist je nach Bundesland etwa die Bezirksregierung oder ein Landesamt.
- Bescheid und Auflagen prüfen. Nach Prüfung erhältst du einen Erlaubnisbescheid, meist mit Auflagen. Erst danach darfst du mit dem Anbau starten.
Welche Unterlagen brauchst du?
Die Behörden verlangen typischerweise unter anderem:
- Ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart O, in der Regel nicht älter als drei Monate) für Vorstand und verantwortliche Personen.
- Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
- Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie den Nachweis über die Präventionsbeauftragung.
- Angaben zu Vorstandsmitgliedern und eingesetztem Personal.
- Die Lagebezeichnung der Anbauflächen und eine Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen.
- Die Satzung der Vereinigung.
Auflagen im laufenden Betrieb
Auch nach der Genehmigung gelten strenge Regeln:
- Abgabemengen: höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat an Mitglieder ab 21 Jahren; für 18- bis 20-Jährige höchstens 30 Gramm pro Monat mit begrenztem THC-Gehalt.
- Samen und Stecklinge: an Nichtmitglieder dürfen pro Monat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge abgegeben werden.
- Kein Konsum vor Ort: Auf dem Vereinsgelände und in unmittelbarer Nähe ist der Konsum untersagt.
- Keine Werbung: Die Vereinigung darf nach außen nicht auffällig gekennzeichnet sein; Werbung und Sponsoring sind verboten.
- Dokumentation: Anbau, Bestände und Weitergabe müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Kosten und Dauer
Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren nach der jeweiligen Landesgebührenordnung an – diese werden in der Regel auch bei einer Ablehnung erhoben. Die Behörde entscheidet üblicherweise innerhalb von bis zu drei Monaten nach Eingang vollständiger Unterlagen. Eine erteilte Erlaubnis gilt für sieben Jahre, wobei die ersten Jahre unter Bestandsschutz stehen.
Häufige Fragen
Darf ich mit einer Anbauvereinigung Geld verdienen?
Nein. Anbauvereinigungen sind ausdrücklich nicht-gewerblich. Sie dürfen sich nur über Mitgliedsbeiträge und Kostenumlagen finanzieren, nicht über Gewinn aus dem Verkauf von Cannabis.
Kann ich Mitglied in mehreren Clubs sein?
Nein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen ist nicht zulässig.
Wie viele Clubs sind pro Region erlaubt?
Die Länder können die Zahl der Anbauvereinigungen begrenzen, etwa auf eine bestimmte Anzahl je Einwohner oder Landkreis. Erkundige dich frühzeitig bei deiner zuständigen Behörde.
Du suchst eine bestehende Anbauvereinigung statt selbst zu gründen? In unserem Social-Club-Verzeichnis findest du genehmigte Clubs mit Karte. Fachbegriffe erklären wir im Cannabis-Lexikon.